Dichtheitsprüfung nach §61a LWG

Warum muss geprüft werden?

Der Gesetzgeber verpflichtet im §61a des LWG jeden Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen. Dadurch wird gesichert, dass kein Schmutzwasser das Erdreich oder das Grundwasser verunreinigt.

Wann muss geprüft werden?

  • Bei Neubau der Abwasserleitungen.
  • Bei Änderung der Abwasserleitung.
  • Als Erstprüfung bis zum 31.12.2015.
  • Als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre.

Was muss geprüft werden?

  • Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die Schmutzwasser ableiten.
  • Die Grundstücksanschlussleitung, wenn die örtliche Entwässerungssatzung es vorschreibt.
  • Nicht geprüft werden die Regenwasserleitungen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass diese kein Fremdwasser in die Mischwasserkanalisation einleiten.
  • Qualitätssicherung bei der Prüfung!

Die vorschriftsmäßige Ausbildung unserer Mitarbeiter, die durch das Ablegen entsprechender Prüfungen beurkundet wurde, ist für uns selbstverständlich. Dadurch ist unser Unternehmen zertifiziert und in der Landesliste eingetragen (www.sadipa.it.nrw.de).

 

Dichtheitsprüfung leicht gemacht!

Wie wird geprüft?

Um ein korrektes Ergebnis der Prüfung zu erzielen, ist eine professionelle Vorbereitung die Voraussetzung. Vorhandene Bau- und Lagepläne sollten bereit liegen.

Der Ablauf:

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Leitungen.
  • Hochdruckspülung (unabdingbar). Nur eine perfekt gereinigte Leitung liefert eindeutige Ergebnisse.
  • Dichtheitsprüfung: Endoskopische Prüfung zur Feststellung der Leitungsqualität.
  • Auswertung der Ergebnisse.
  • Dokumentation der Untersuchung sowohl schriftlich als auch digital auf DVD. Erstellung des Prüfprotokolls.
  • Vorlage des Prüfprotokolls bei der Behörde (durch den Kunden), oder es dient als Grundlage für weitere Maßnahmen.

 

Prüfen – Dokumentieren – Beraten.

Unser Service!

Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung wird anhand der Dokumentation im Detail mit Ihnen besprochen. Gemäß der Empfehlung des Umweltministeriums bieten wir keine Sanierungsarbeiten an.

Doch auch im Schadensfall lassen wir Sie nicht allein. Unsere neutrale und unabhängige Unterstützung ist Ihnen sicher! Diese bezieht sich sowohl auf die Auswahl von Fachfirmen, als auch auf das Sondieren von Angeboten. So haben Sie die Sicherheit einer fachkompetenten Einschätzung an Ihrer Seite.

Fördermittel sichern!

Zur Finanzierung stehen Mittel zur Verfügung, die bei der „kfw-Bankengruppe“ beantragt werden können. Informationen darüber halten wir bereit und können im Internet unter www.kfw-foerderbank.de eingesehen werden.